Besteuerung französischer Kapitaleinkünfte in Deutschland

Schwierigkeiten bei Anwendung des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens durch deutsche Finanzämter

Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland und beziehen Zinsen, Dividenden oder andere Einkünfte aus französischen Ertragsquellen ? In diesem Fall sind Sie darauf angewiesen, dass das für Sie zuständige, deutsche Finanzamt Ihre französischen Einkünfte zutreffend bewertet und versteuert. In diesem Zusammenhang gilt das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen in der – nach mehreren Änderungen und Ergänzungen seit Erlass im Jahre 1961 – jeweils gültigen Fassung.

Die Erfahrung zeigt leider, dass deutsche Finanzämter häufig das deutsch-französische Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unzutreffend anwenden, so dass im Ergebnis eben gerade doch eine doppelte Versteuerung vorgenommen wird. Dies liegt nicht zuletzt an mangelhaften Sprachkenntnissen, fehlender Erfahrung in der Anwendung der umfangreichen Bestimmungen oder auch der fehlenden Abstimmung mit den Behörden auf französischer Seite.

Falls Sie in Deutschland einkommensteuerpflichtig sind und über französische Kapitaleinkünfte verfügen, empfehlen wir Ihnen, jeden deutschen Einkommensteuerbescheid genau zu überprüfen, um teure Doppelbesteuerungen und unzulässige Forderungen des deutschen Fiskus abzuwehren. Wir kennen die Argumentation der verschiedenen deutschen Finanzämter und wissen aus langjähriger Erfahrung, wie die einzelnen Einkunftsarten zutreffend zu versteuern sind.

Bitte richten Sie Ihre Anfrage an info@schwab-ltfi.com oder rufen Sie uns an.

Dr. Kai Michael Schwab Rechtsanwalt