Honorar

Rechts- und Steuerberatung sowie Dienstleistungen auf den noch komplexeren Gebieten der Projektfinanzierung, der Unternehmensgestaltung oder der Planung und Umsetzung strategischer Beteiligungen erfordern die Unterhaltung umfangreicher Informations- und Kommunikationssysteme. Dies bedeutet für uns beträchtliche, laufende Investitionen für Aktualisierung und Verbesserungen unserer Infrastruktur.

Unsere Dienstleistungen rechnen wir aufwands- oder sachbezogen ab, und zwar entweder nach den Bestimmungen der gesetzlichen Gebührenordnungen für Rechtsanwälte und Steuerberater oder – insbesondere in den Bereichen Unternehmensrecht und Beteiligungen – individuell per Pauschalhonorar oder aufwandsbezogener Abrechnung, häufig im Interesse der Übersichtlichkeit pro Monat oder Quartal.

Wir entscheiden zu Beginn unserer Tätigkeit zusammen mit Ihnen, welche Form der Honorarabrechnung für Sie und für uns wirtschaftlich sinnvoll und angemessen ist. Wir streben kein maximales Honorar an, sondern realistische Projekterfolge, die unsere Vergütung rechtfertigen.